Naturdenkmal Tongrube

 

Aufgrund des Naturschutzgesetzes können einzelne Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha aus ökologischen /kulturellen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit bzw. des typischen Landschaftsbildes zu Naturdenkmalen erklärt werden. So wurde das Gebiet um die Tongrube oder auch Ziegelhütte genannt ab 1983 als geschützter Landschaftsteil geführt. 1991 wurde das zur Abteilung 47 des Groß-Zimmerner Waldes gehörende Gebiet zum Naturdenkmal ernannt. 
Wer einmal dort spazieren geht kann eindrucksvoll erleben, wie wertvoll Biotope aus zweiter Hand sein können. Fast wie im Urwald klingen die Geräusche: In den feuchten Bereichen quaken die Frösche, in den Büschen und Bäumen singen die Vögel. 


Blick von der Straße

Neben den verschiedenen Blüten der Wiesenblumen wie Hahnenfuß, Wiesenkerbel und weiße Taubnessel kann man im Mai den meist unbekannten Frühjahrspross des Ackerschachtelhalmes sehen. Das Mauseschwänzchen (siehe Bild) lässt sich ebenfalls leicht erkennen. 

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